Verschiedene elektronische und metallische Implantate können (ggf. mit technischen Auflagen) in der MRT untersucht werden. Jedoch gibt es auch eine Reihe von Implantaten (z. B. bestimmte Herzschrittmacher), die eine MRT ausschließen.

Gerne beraten wir im Vorfeld einer Untersuchung bei uns telefonisch oder in unserer Sprechstunde über die MR-Kompatibilität von Implantaten. Halten Sie hierfür bitte den entsprechenden Implantatausweis mit genauer Angabe zu dem eingebauten Gerät bereit.

Eine umfassende Fachinformation zur MRT-Kompatibilität von diversen Implantaten ist online über den nebenstehend aufgeführten Link zu erhalten.